In Deutschland gibt es mehrere Stufen der Qualifizierung:
Tätigkeitsschwerpunkt (geringste Qualifikationsanforderung)
Zahnärzte können bis zu 3 Tätigkeitsschwerpunkte angeben. Dies erfolgt durch Mitteilung an die
zuständige Zannärztekammer - teilweise sogar ohne besonderen Nachweis.
Fachzahnarzt (deutlich höhere Qualifikationsanforderung)
In der Weiterbildungsordnung definierte 3-jährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Kieferorthopäde) oder Oralchirurgie (Oralchirurg).
Spezialist (Vergleichbar mit der Qualifikation eines Facharztes)
Einen Fachzahnarzt für Endodontologie (Endodontologe) sieht die Weiterbildungsordnung in Deutschland derzeit nicht vor. Der Begriff "Spezialist" ist nicht geschützt und wird ohne
besondere Qualifikation leider von vielen Zahnärzten für diverse Fachbereiche verwendet.
Die anerkannte wissenschaftliche Fachgesellschaft für den Bereich Endodontie hierzulande ist die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET). Sie repräsentiert den Bereich Endodontologie innerhalb der Deutschen Gesellschaft für
Zahnerhaltung (DGZ) und damit in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Die DGET hat Richtlinien definiert, die erfüllt werden müssen, um den Titel "Spezialist für Endodontologie (DGET)" zu führen. Die Anforderungen sind hoch. Neben dem Nachweis vieler Fort- und Weiterbildungen
wird eine mehrjährige fast ausschließliche Fokussierung auf die Endodontie gefordert. Neben wissenschaftlichen Publikationen müssen einem Prüfungsgremium auch dokumentierter
Patienten-/Behandlungsfälle vorgelegt werden. Abschließend müssen in einer mündlichen Prüfungen (ähnlich einer Facharztprüfung) umfangreich theoretische Fachkentnisse nachgewiesen werden.